Projekt für den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu dem Gebäude

Unsere Projektorganisation hat ein Projekt entwickelt Zugang für Menschen mit Behinderungen von Menschen mit eingeschränkter Mobilität  zum Gebäude des Business Centre.

 ODI-Projekt

Konzeption von Maßnahmen zur Gewährleistung der Zugänglichkeit für Behinderte

Maßnahmen zur Gewährleistung der Zugänglichkeit für behinderte und wenig mobile Bevölkerungsgruppen sind gemäß Artikel 48 Absatz 10 von Teil 12 des Städtebaugesetzbuchs der Russischen Föderation, Föderales Gesetz Nr. 384-FZ vom 30.12.2009 (unter Berücksichtigung vorgesehen).

Diese Maßnahmen zur Gewährleistung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden für das Projekt eines Hotel- und Geschäftskomplexes mit Tiefgarage (mit mechanischen Park-and-Ride-Einrichtungen) entwickelt. Sie beinhalten die notwendigen Elemente der Gestaltung des Wohnumfelds unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und kleinen mobilen Bevölkerungsgruppen (MSH), was die Entwicklung des Masterplans und der Innenhofbereiche betrifft.

Tiefgaragenplätze für Menschen mit Behinderungen

Die Innenaufteilung des Parkhauses sieht im 1. Untergeschoss 10m/m Behindertenparkplätze vor, von denen 8m/m motorisierte Parkplätze sind.

Um den Bedürfnissen von Behinderten Rechnung zu tragen, verfügt diese Ebene über Aufzüge (die Aufzugslobby ist eine Sicherheitszone für Behinderte) und Treppen (mindestens 1,2 m breit), die so angeordnet sind, dass der Evakuierungsweg vom am weitesten entfernten Punkt bis zur Tür zur rauchfreien Sicherheitszone in der erforderlichen Evakuierungszeit erreichbar ist. Als Teil des Entwurfs wurde ein Abschnitt über Brandschutzmaßnahmen entwickelt, in dem beschrieben wird, wie Menschen mit Behinderungen evakuiert werden können, und in dem die Brandrisiken anhand eines Modells berechnet werden.

Der Entwurf gewährleistet die Evakuierung von behinderten Personen auf dem Parkplatz gemäß den Anforderungen von Abschnitt

- in Feld 1 - zur Aufzugslobby (4m/m in einer Entfernung von weniger als 15 Metern von der Tür der Aufzugslobby);

- in Feld 2 - in der Aufzugslobby, die gleichzeitig eine Sicherheitszone für behinderte Menschen ist, aus der MSM in einem längeren Zeitraum evakuiert werden kann (zur erforderlichen Evakuierungszeit siehe Abschnitt 5.2.27 von SP 59.13330.2012). Die Wege zur Sicherheitszone sind mit dem Evakuierungszeichen E 21 gemäß gekennzeichnet.

Auf der 2. unterirdischen Ebene ist die Anwesenheit von Menschen mit Behinderungen ausgeschlossen.

Oberirdischer Teil des Gebäudes im Sinne

Im 1. Obergeschoss ist der Zugang für MSHD auf der Westseite des Gebäudes über eine Rampe (maximale Steigung nicht mehr als 1:16) oder eine Außentreppe vorgesehen. Außentreppen und Rampen sind mit Handläufen ausgestattet, wobei die technischen Anforderungen an ortsfeste Stützvorrichtungen (Abschnitt 5.1.2 der SP 59.13330-2012) berücksichtigt werden. Die behinderte Person betritt dann den Innenhof und geht dann in die Lobby des Büroteils des Gebäudes oder in die Lobby (Rezeption) des Hotels. Die Lobbys sind mit Aufzügen ausgestattet, die unter anderem für die Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgelegt sind.

Die Breite der Eingangstüren muss mindestens 1,2 m betragen (Abschnitt 5.1.4 von SP 59.133-2012). Die Breite der Türen auf den Evakuierungswegen muss mindestens 0,9 m betragen (PB 59.13330-2012, S.5.2.25). Die Breite der Korridore einschließlich des Durchgangs für Rollstuhlfahrer in zwei Richtungen muss mindestens 1,8 m betragen (SP59.13330, Punkt 5.2.1), ansonsten mindestens 1,5 m. 

Die Beleuchtung von Evakuierungswegen für Personen mit eingeschränkter Mobilität wird um eine Stufe erhöht. Die Wände, die den Sicherheitsbereich für behinderte Menschen von den Schleusen trennen, haben eine Feuerwiderstandsklasse REI 90, mindestens Brammen REI 60. Die Abmessungen der Vorraumschleuse am Eingang zum Sicherheitsbereich für Behinderte (Aufzugsvorraum) werden unter Berücksichtigung eines um 180 Grad drehbaren Rollstuhls (Länge 0,8 m) festgelegt; der Drehdurchmesser beträgt 1,4 m.

Die Flächen vor den Türen sind mindestens 1,5 m x 1,5 m groß und haben einen Mindestradius von 1,4 m für Rollstühle.  Im 1. Stock haben die Lobbys Toiletten für MSM, die mindestens 1,65 m breit und 1,8 m tief sind. Die Türen der Sanitärräume öffnen sich nach außen. Die Türen dieser Räume sind mit speziellen Hinweisschildern in einer Höhe von 1,3 bis 1,4 Metern zu versehen, und über dem Eingang sind Blinklichter anzubringen, die aktiviert werden, wenn der Panikknopf im Inneren der Sanitärräume gedrückt wird.

Um den Bedürfnissen behinderter Menschen gerecht zu werden und ihnen einen ungehinderten Zugang zu ermöglichen, sind in den folgenden Etagen des Hotel- und Geschäftskomplexes folgende Einrichtungen vorhanden:

- für die vertikale Bewegung der Behinderten (von Stockwerk zu Stockwerk) gibt es Aufzüge mit minimalen Abmessungen der Kabine 1,5х1,7 m (SP 59.13330-2012 Punkt 5.2.18) und Treppen mit einer Breite von 1,35 m, die Höhe der Treppen beträgt 0,9 m;

- Die Breite der Korridore, in denen sich die MSM in beide Richtungen bewegen kann, muss mindestens 1,8 m betragen (SP 59.13330-2012 Abschnitt 5.2.10), in anderen Fällen mindestens 1,5 m;

- die Türen der Durchgänge für behinderte Menschen befinden sich im Raum mit einer lichten Breite von mindestens 0,9 m (wenn 15 behinderte Menschen gleichzeitig anwesend sind), in anderen Fällen - nicht weniger als 1,2 m , die Türen sind einseitig schließend mit Schlössern in den Positionen "offen" oder "geschlossen" (SP59.13330-2012 Abschnitt 5.1.6)

- die Bereiche des Fußbodens in den Bewegungswegen der behinderten Menschen vor den Aufzugshallen, Aufzügen, Treppenhäusern, Kurven mindestens 0,6 m eine taktile oder gemalte Oberfläche haben (SP 59.13330-2012 S. 5.2.30)

- die für Behinderte zugänglichen Teile des Gebäudes und des Geländes sind mit internationalen Zugänglichkeitssymbolen gekennzeichnet (Gebäudeeingänge, Gemeinschaftstoiletten, Treppen, Aufzüge, Parkplätze usw.)

- Die visuellen Informationen werden auf einem kontrastierenden Hintergrund in einer Höhe von 1,5 m über dem Boden angebracht (PB 59.13330-2012 S.5.5.4). 

Territorium. 

Im Bereich der Lösung des Masterplans, Landschaftsgestaltung und Organisation des Reliefs bietet Aktivitäten, um das volle Funktionieren der niedrigen mobilen Bevölkerung zu gewährleisten, unter Berücksichtigung der Anforderungen der regulatorischen Dokumente.

Fußgängerwege

Die Breite der Gehwege gemäß СП 59.13330-2012 p. 4.1.7 ist: Hauptleitung (in beide Richtungen) - mehr als 2,0 m. Das Überqueren von Fußgängerwegen erfolgt auf gleicher Höhe.

Die Neigungen von Gehwegen und Fahrbahnen:

 - Längsschnitt 5%,

 - Der Belag ist flach, ohne Verwendung von grob strukturiertem Material.


Der Belag ist eben, ohne Verwendung von grob strukturiertem Schüttmaterial. Fußgängerwege haben eine harte, rutschfeste Oberfläche und sind aus Asphaltbeton oder Pflastersteinen ausgeführt. Die Dicke der Fugen zwischen den Platten beträgt nicht mehr als 15 mm. Die Höhe der Bordsteine an den Rändern der Gehwege beträgt mindestens 50 mm.

Die Höhe der Bordsteine an den Kreuzungen von Gehwegen mit der Fahrbahn sowie der Höhenunterschied zwischen Bordsteinen, Bordsteinen entlang von Rasenflächen und bepflanzten Flächen, die an Fußgängerwege angrenzen, darf 25 mm nicht überschreiten. 

Die Wasserauffanggitter müssen auf gleicher Höhe mit der Oberfläche des Straßenbelags verlegt werden. An den Zugängen zur Fahrbahn und zu den Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel werden die Textur und die Farbe des Belags von Wegen und Gehwegen verändert.

Parkplätze für Gäste sind vorhanden. Parkplätze für Fahrzeuge von Behinderten werden mit speziellen Symbolen gekennzeichnet und ausgewiesen. Verkehrsschilder und Informationstafeln für Blinde und Gehörlose werden mit kontrastierenden Symbolen angebracht.

Haptische Geräte, die eine Warnfunktion auf dem Gehweg von Fußgängerwegen erfüllen, werden in einem Mindestabstand von 0,8 Metern zum Beginn des gefährlichen Abschnitts oder der Änderung der Verkehrsrichtung, des Eingangs angebracht. Die Breite des taktilen Streifens beträgt 50-60 cm.

Zugänglichkeit der Eingänge für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Die Außeneingänge sind ebenerdig, um Rollstuhlfahrern gerecht zu werden. Außenliegende Rampen und Treppen haben Handläufe, die auf beiden Seiten 0,9 m bei Treppen und 0,9 und 0,7 m bei Rampen gemäß GOST R 51261 angebracht sind.

Der Handlauf an der Innenseite der Treppe oder Rampe ist so konzipiert, dass er über die gesamte Höhe durchgehend ist. Die Endstücke des Handlaufs sind 0,3 m länger als der Marsch. Rampen und Auffahrrampen sind mit einer rutschfesten Oberfläche versehen. Die lichte Breite der Rampe beträgt mindestens 0,9 m. 

Am Anfang und am Ende der Rampe sind Plattformen von mindestens 1,5 m Tiefe und Breite vorhanden. Die Breite der horizontalen Plattform gewährleistet, dass sich der Rollstuhl um 90 und 180 Grad drehen kann (PB 59.13330-2012, Abschnitt 4.1.15).

Die Neigung der Außenrampe beträgt nicht mehr als 1:16. Die Ränder der Rampe und der Bahnsteige sind mit einem 10 cm hohen Geländer versehen. Entlang der Kante von horizontalen Flächen mit einem Höhenunterschied von mehr als 0,45 m ist die gleiche Kante vorgesehen, um ein Ausrutschen des Stocks oder der Füße zu verhindern.

Die Eingangsbereiche an den Eingängen sind mit Vordächern und Abflüssen ausgestattet. Der Durchmesser der Wendeflächen von Außeneingangsplattformen für Rollstühle beträgt mindestens 1,8 m.  Lichte Breite der Eingangstür ( CP59.13330-2012 Abschnitt 5.1.4) nicht weniger als 1,2 m und die Höhe der Schwelle nicht mehr als 0,014 m. Die maximale Kraft zum Öffnen und Schließen der Tür beträgt nicht mehr als 50 Nm. An den Eingangstüren sind Hinweisschilder und akustische Baken angebracht.

Abmessungen von Rollstühlen und Sitzbereichen

Parameter eines Rollstuhls (GOST R 50602): Breite - 0,7 m und Länge - 1,2 m. Zone für die Positionierung eines Rollstuhls, Breite - 0,9 m, Länge - 1,5 m. Der 360-Grad-Wendekreis des Rollstuhls beträgt 1,4 m (SP 59.13330-2012, S. 5.2.1, S. 5.2.2). Das Gefälle von Rollstuhlwegen darf folgende Werte nicht überschreiten: in Längsrichtung 5 %, in Querrichtung 2 %, maximal 1,5 cm.

Visuelle und taktile Hilfsmittel
für seh- und hörbehinderte Menschen

Visuelle und taktile Hilfen werden auf dem gesamten Weg durch ein Gebäude bereitgestellt. Zu den visuellen und informativen Hilfsmitteln, die zur Orientierung der Besucher dienen, gehören

- informative Beschilderung und Zeichen;

- taktile Zeichen und Farbe der Innenelemente.

Die folgenden Maßnahmen sind im Rahmen des Projekts vorgesehen:

1) Eine Farblösung für visuelle Hilfsmittel zur Darstellung von Informationen, die die Klarheit und Aussagekraft der Informationen gewährleistet. Über der Tür ist in 2,5 m Höhe ein Hinweis auf den Zweck des Raumes angebracht.

Die informativen Symbole der Räumlichkeiten werden durch Reliefschilder dupliziert. Sie werden neben der Tür auf der Seite des Türgriffs angebracht und sind in einer Höhe von 1,3 bis 1,4 m über dem Boden befestigt. 

2) Die Bereiche mit potenzieller Gefahr (Treppen, Aufzugspodeste, Bereiche, in denen Türflügel geöffnet werden können) sind durch farblich abgesetzte Innenelemente und Markierung des Bodens mit taktilen Oberflächen zu kennzeichnen.

3) Die Beleuchtungsstärke auf den Evakuierungswegen und an Orten, an denen Menschen weniger mobil sind, wird im Vergleich zu den Anforderungen der SP 52.13330 (SP 59.13330.2012, Abschnitt 5.2.34) um eine Stufe erhöht.

4) Im Bereich des Hausmeisters (abzüglich der ersten Ebene der Tiefgarage) wird ein Display mit Informationsplatzierung installiert.

Fluchtwege für behinderte Menschen aus dem Gebäude

Bereiche des Bodens in Gehwegen, 0,6 m vor Türöffnungen und Zugängen zu Treppen und Rampen sowie Aufzügen, vor dem Abbiegen in Kommunikationswege, haben eine warnende Rillenoberfläche, die es weniger mobilen Bevölkerungsgruppen ermöglicht, Hindernisse direkt mit den Füßen oder dem Stock zu erkennen.

Diese Bodenmarkierungen ragen 7 mm über die Oberfläche des Bodenbelags hinaus. Gummimatten und Florbeläge (Florhöhe nicht mehr als 1,3 cm) mit fest angebrachten Kanten können als Taststreifen verwendet werden.

Am oberen und unteren Ende der Treppe befindet sich ein mindestens 0,6 m breiter taktiler Streifen, der am Anfang der Treppe mit dem Fuß oder Stock ertastet werden kann (StP 59.13330-2010, Absatz 5.7.9). Aus Sicherheitsgründen müssen die erste und die letzte Sprosse einer Treppe über ihre gesamte Breite (oder ihre Kante) mit einem leuchtend gelben Streifen gekennzeichnet sein. Die Standorte der taktilen Streifen in der Tiefgarage sind auf den Plänen im Anhang zu diesem Abschnitt eingezeichnet.

In dem Projekt gemäß SP 59.13330.2012, par. 5.2.20, 5.2.14, GOST R 52875 ist folgendes vorgesehen:

- Die Anbringung von eingeprägten Symbolen für die Etagennummer in Aufzugshallen, auf Aufzugskontrolltafeln, an Treppen und an den Handläufen von Treppenhäusern;

  • akustische Informationen über die Aufzugsbewegung werden bereitgestellt;

  • Anbringung von Piktogrammen und Warnschildern;

  • Installation von Lichtsignalgebern für Not- und Warnalarme am Aufzug (GOST R 51631); Installation von Lichtinformationen über die Aufzugsbewegung.